LKW Nachtfahrverbot im Stadtgebiet
Unabhängig der möglichen Gründe , warum die LKWs Nachts durch Gersthofen fahren, sollte dies von 22:00 - 06:00 Uhr im Stadtkerngebiet untersagt werden, damit eine Nachtruhe für die Bevölkerung gewährleistet ist.
Prüfung durch die Verwaltung
Umsetzbarkeit: nein
Erläuterung: Der Erlass eines Nachfahrverbots für LKW ist Sache der Länder. In Bayern gibt es keine entsprechende Vorschrift. Nach der StVO sind Straßen dem Gemeingebrauch gewidmet, daher können einzelne Verkehrsteilnehmergruppen nicht ohne weiteres von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Kommentare
am 16. Aug. 2019
um 00:16 Uhr
Danke Richard
... besser hätte ich es nicht formulieren können...
am 16. Aug. 2019
um 03:39 Uhr
Am besten gleich auch tagsüber
Ich würde es sogar begrüßen, wenn ein solches Verbot auch tagsüber eingeführt werden würde (natürlich nur für die LKW, die nicht direkt im Stadtbereich anliefern müssen).
Alles großen Speditionen hier im Umkreis sind quasi direkt über A8/B2/B17, wenn man will (oder muss), kann man Wohnviertel eigentlich überall vermeiden - man müsste halt ab und an einen kleinen Haken fahren, der freiwillig eher nicht wahrgenommen wird...