Verkehrsberuhigung Frühlingstraße Schulweg

Die Frühlingstr. ist eine höchst beliebte Abkürzung wenn sich an der Kreuzung Bauernstr./ Augsburger Str. wieder alles zurückstaut (also nahezu täglich) und ist zu Zeiten des Berufsverkehrs dementsprechend hoch frequentiert. Hinzu kommt, dass die Geschwindigkeit des Verkehrs leider sehr oft nicht der Zone 30 angepasst ist. Sehr viele Autofahrer nutzen diese Abkürzung auch generell um sich ein paar Minuten zu sparen und heizen auch um 5 Uhr Früh oder nachts mit hoher Geschwindigkeit hindurch. Problem hierbei ist, dass es im alten Jahreszeitenviertel, das ein reines Wohngebiet mit Zone 30 und absolut nicht auf diese Verkehrsmengen ausgelegt ist, keine Gehwege vorhanden sind, sondern nur Randstreifen von deutlich unter 1 Meter. Es können schlanke Fußgänger dort laufen, jedoch nur wenn keine Hindernisse im Weg sind. Bei parkenden Autos oder stehenden Mülltonnen ist es notwendig auf die Straße auszuweichen. Ein Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator haben generell keinen Platz auf diesen Streifen. Der Sicherheitsabstand von Fußgänger zu Fahrzeug ist bei zwei Autos auf der Fahrbahn auch nicht gegeben. (1 Meter Abstand zum Fußgänger! ) Es ergeben sich dadurch tagtäglich gefährliche Situationen für sämtliche Fußgänger, besonders für Kinder. Da die Frühlingstr ein Schulweg zur Goetheschule ist, außerdem von vielen Bürgern tagtäglich als Durchgangsweg genutzt wird (Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr) also auch die Allgemeinheit in Gersthofen angeht, bitte ich um das Anbringen von Verkehrinseln, Umgestaltung in eine Einbahnstraße mit einseitig ausreichendem Fuß- oder Radstreifen mit Markierung oder aufschraubbare Bodenwellen zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs und des Verkehrs allgemein. Es könnten hier auch kostengünstige Mittel helfen. Gerade Schulwege sollten sicher gestaltet werden.

Prüfung durch die Verwaltung

Umsetzbarkeit: nein

Erläuterungen: Für die Errichtung einer Verkehrsinsel ist die Situation vor Ort in puncto Platz nicht ausreichend. Grundsätzlich ist für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für Kreuzungen und Einmündungen von Staatsstraßen (Bauernstraße trifft auf Frühlingsstraße) die Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Hinweis wird entsprechend an diese Stelle weitergeleitet.