Umwandlung des Ballonstartplatzes in einen verkehrsberuhigten Bereich

Insbesondere im Bereich Emslandstraße / Rieser Straße / Albstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch viele Fußgänger (Kindergarten, Spielplatz, Schlittenhügel) und Autofahrer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Es gibt in sämtlichen Querstraßen keine Gehwege und kaum Parkmöglichkeiten; dies zwingt die Fußgänger mit Kinderwagen, Schlitten etc. auf die Straße. Auch die älteren Kinder müssen gezwungenermaßen auf der Straße spielen. Anwohner im westlichen Teil des Ballonstartplatzes nutzen die Eifelstraße als "Abkürzung" um die Rechts-vor-links-Regelung in der Allgäuer Straße zu vermeiden; oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit. Dass hier noch nichts Schlimmeres passiert ist grenzt an ein Wunder! Viele Eltern und Anwohner wünschen sich deshalb wie ich eine Umwandlung der Zone 30 in einem verkehrsberuhigten Bereich (mit entsprechender baulicher Maßnahme um Autofahrer am Rasen zu hindern) und/oder die Aufhebung der Rechts-vor-links-Regelung auf der Allgäuer Straße und Lechfeldstraße, um zumindest den Verkehrsfluss wieder auf die dafür vorgesehenen Straßen zu lenken. Falls dies nicht umsetzbar ist, wären hier ggfs.
auch andere Lösungen denkbar, z.B. ein fest installierter Blitzer, Bremsschwellen und zusätzliche Warnschilder. Im Interesse aller Kinder am Ballonstartplatz muss hier eine Lösung gefunden werden!

Prüfung durch die Verwaltung
Umsetzbarkeit: nein
Erläuterung: Umwandlung nicht möglich. Die Straßen in einem verkehrsberuhigten Bereich müssen durch besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass dort eine Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die Lechfeldstraße, die Allgäuer Straße sowie alle Seitenstraßen dienen dagegen in erster Linie der Abwicklung des Anwohnerverkehrs und haben keine Aufenthaltsfunktion für Kinder oder Passanten. Die Aufhebung der Rechts-vor-Links Regelung in der Allgäuer- und Lechfeldstraße würde nur schnelleres Fahren begünstigen. Kinder und Erwachsene dürfen sich zum Spielen nicht auf Fahrbahnen aufhalten. Es gibt genügend Spielplätze am Ballonstartplatz, so dass Kinder nicht auf der Straße spielen müssen. Gem. § 31 Abs. 1 StVO ist Sport und Spiel auf der Straße verboten. Die Ausweisung des Wohngebiets als Tempo 30-Zone und Haltverbotszone hat sich bewährt.