Poller beim Hallenbad
Hallo,
schon länger beobachte ich auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge beim Hallenbad in der Brucknerstraße, Höhe Hausnummer 4b.
Sobald das Hallenbad öffnet stehen dort am abgesengten Bordstein regelmäßíg Fahrzeuge.
Dies behindert vor allem ältere Menschen die im anliegenden Altenheim oder den umliegenden Häusern wohnen, wie auch Mütter oder Väter die dort die Straße überqueren wollen.
Ich habe selbst einmal mit einem Rollator getestet, wie sich das auswirkt. Restultat ist, wenn man beachtet, dass ich zumindest so gesund bin, dass ich keinen brauche, dass es sehr schwierig ist, die vor oder hinter dem parkendenden Fahrzeug erhöhten Bordsteine zu erklimmen.
Zudem muss ich beim Überqueren mit dem Rollator/Kinderwagen denselben soweit in die Straße schieben weil das Auto auch die Sicht behindert.
Engstirnig betrachtet ist es kein ausgwiesener Parkplatz, also gehört da sowieso kein PKW hin.
Lösung für mich wäre in der Mitte des abgesenkten Bordsteins einen Poller zu setzen, der ein Parken von Fahrzeugen verhindert.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Prüfung durch die Verwaltung
Umsetzbarkeit: nein
Erläuterungen: Die Situation wurde vor Ort von der Verkehsbehörde begutachtet. Der Einsatz eines Pollers ist nicht notwendig, die Überwachung durch den Verkehrsüberwachungsdienst wird fokussiert. Parken auf Gehwegen ist nach § 12 Abs. 4 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, 52a Bkat unzulässig. Zu Parken ist am rechten Fahrbahnrand. Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn durch Z 315 StVO geregelt. Dies wird durch den Verkehrsüberwachsungsdienst überprüft und Verstöße geahndet.
Kommentare
am 30. Aug. 2019
um 15:22 Uhr
Poller am Hallenbad
Bei der Ortsangabe muss es natürlich Brucknerstraße 4a heißen.