Wofür ist die Stadt Gersthofen zuständig und wofür nicht?

Die Möglichkeiten Dinge in der Stadt zu verändern sind vielfältig. Projekte aus den Bereichen Finanzen, Verwaltung, Kultur, Sport, Freizeit, Sicherheit und Ordnung sind grundsätzlich umsetzbar, sofern die Zuständigkeit der Stadt Gersthofen gegeben ist und die Projekte unter die vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien fallen. Auch wenn viele Vorschläge aus den Reihen der Bürger sicher eine Überlegung wert sind, können Sie jedoch aus Gründen der Zuständigkeit nicht im Bürgerhaushalt berücksichtig werden. Dazu gehört zum Beispiel:

- die Anstellung von Lehrern in den Grundschulen, der Mittelschule sowie am Gymnasium

- die Errichtung einer Realschule

- das Bauen einer Ortsumfahrung/neuen Bundesstraße

- das Anbieten von Services, die der Verwaltung des Landkreises zugeordnet sind, z.B. KFZ-Zulassung

- die Regulierung von Immobilienpreisen auf dem privaten Markt

Jeder einzelne Vorschlag wird nach der ersten Beteiligungsphase intern überprüft und mit den jeweiligen Informationen zu Umsetzbarkeit und Budget aus der Verwaltung auf dieser Plattform für das Voting in Phase 3 bereit gestellt.